Die EU-Arbeitsbedingungenrichtlinie hat für einiges Aufsehen gesorgt, insbesondere jetzt, da sie in deutsches Recht überführt wurde. Für HR-Manager:innen in Start-ups bringt dies sowohl Herausforderungen als auch Chancen mit sich. In diesem Beitrag werfen wir einen Blick auf die wesentlichen Aspekte des überarbeiteten Nachweisgesetzes und was es für dich bedeutet.
Ein kurzer Überblick
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat klargestellt, dass die wesentlichen Arbeitsbedingungen – einschließlich Arbeitsvertrag, Arbeitszeiten und Entgelt – schriftlich festgehalten werden müssen. Ein Punkt, der besondere Aufmerksamkeit erfordert, ist die Behandlung der betrieblichen Altersvorsorge im Rahmen der Entgeltumwandlung.
Was das Nachweisgesetz sagt
Nach dem Nachweisgesetz sind Arbeitgeber nun verpflichtet, ihre Mitarbeitenden schriftlich über die vereinbarten wesentlichen Vertragsbedingungen zu informieren. Dazu gehört auch die Zusammensetzung und Höhe des Arbeitsentgelts. Eine wichtige Feststellung hierbei ist, dass das Nachweisgesetz die Verwendung des Entgelts durch die Mitarbeitenden, wie im Falle der Entgeltumwandlung für die betriebliche Altersvorsorge, nicht regelt.
Die Bedeutung für die betriebliche Altersvorsorge (bAV)
Entgegen der Meinung einiger Expert:innen, die darauf hinweisen, dass das Nachweisgesetz auch Auswirkungen auf die bAV haben könnte, empfiehlt DEGURA, die Entgeltumwandlungsvereinbarung schriftlich zu fixieren. Diese Empfehlung basiert auf einer gründlichen Analyse der rechtlichen Anforderungen und zielt darauf ab, für Klarheit und Sicherheit zu sorgen.
Der Blick auf die Digitalisierung
Eine wichtige Überlegung in dieser Diskussion ist der Einfluss der Arbeitsbedingungenrichtlinie auf die Digitalisierung. Während das Gesetz in bestimmten Bereichen zu mehr Bürokratie führen könnte, betont DEGURA die Bedeutung der digitalen Transformation. Es geht darum, die Vorteile der Digitalisierung zu nutzen, wo immer es möglich und sinnvoll ist, ohne dabei gesetzliche Anforderungen zu vernachlässigen.
Fazit
Die Implementierung der EU-Arbeitsbedingungenrichtlinie in das deutsche Recht bringt spezifische Anforderungen mit sich, die HR-Manager:innen in Start-ups nicht übersehen sollten. Gleichzeitig bietet sie die Möglichkeit, Prozesse zu überprüfen und weiter zu digitalisieren. Bei DEGURA stehen wir bereit, dich mit den Informationen und Werkzeugen auszustatten, die du benötigst, um diese neuen Herausforderungen effektiv zu meistern.