In einer Welt, in der die Sicherheit der staatlichen Renten immer mehr zum Diskussionsthema wird, ist die betriebliche Altersvorsorge (bAV) zu einem zentralen Pfeiler der Alterssicherung in Deutschland geworden. Um diese noch stärker in den Fokus der Unternehmen und Arbeitnehmenden zu rücken, trat am 1. Januar 2018 das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) in Kraft. Ziel des Gesetzes ist es, die Attraktivität der bAV zu steigern und somit eine breitere Absicherung für das Alter zu schaffen. Doch was genau beinhaltet das BRSG, und wie wirkt es sich auf Arbeitnehmende und Arbeitgeber aus? Ein detaillierter Blick offenbart die Neuerungen und Chancen.
Die Eckpfeiler des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG)
Das BRSG führt eine Vielzahl steuerlicher und arbeitsrechtlicher Erleichterungen ein, um sowohl Arbeitnehmenden als auch Arbeitgebern bAV schmackhafter zu machen. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Arbeitnehmende mit geringem Einkommen sollen von den Neuerungen profitieren. Ein Kernstück des Gesetzes ist der verpflichtende Arbeitgeberzuschuss von 15 Prozent zu den Entgeltumwandlungen der Arbeitnehmenden, sofern diese seit dem 1. Januar 2019 abgeschlossen wurden. Aber auch ältere Verträge profitieren seit 2022 von dieser Regelung. Dieser Schritt stellt einen signifikanten Anreiz dar und bringt deutliche Vorteile mit sich.
Vorteile für Arbeitnehmende
Für Arbeitnehmende ergeben sich durch das BRSG wesentliche Verbesserungen:
- Sozialversicherungsbeiträge und Steuern: Durch die Anhebung des Förderrahmens auf 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze können Arbeitnehmende nun mehr ihres Bruttogehalts in die bAV einbringen, ohne darauf Steuern oder Sozialabgaben zahlen zu müssen.
- Erhöhter Freibetrag in der Grundsicherung: Betriebsrenten bis zu 251 Euro monatlich (Stand 2023) bleiben bei der Berechnung der Grundsicherung unberücksichtigt, was insbesondere für Bezieher niedriger Betriebsrenten von Vorteil ist.
- Erweiterter Informationsanspruch: Arbeitgeber sind nun zu einer umfassenden Information über die betriebliche Altersvorsorge verpflichtet.
Vorteile für Arbeitgeber
Auch Arbeitgeber profitieren vom BRSG, unter anderem durch:
- Haftungsfreiheit: Die Haftung für die Höhe der späteren Betriebsrente beschränkt sich nun auf den Zuschuss von 15 Prozent, wodurch das Risiko für Arbeitgeber sinkt.
- Förderung von Geringverdienern: Arbeitgeber, die Geringverdienern eine Betriebsrente ermöglichen, können von staatlichen Zuschüssen profitieren.
- Mitnahmemöglichkeit: Die Portabilität der Betriebsrente bei einem Arbeitgeberwechsel ist nun einfacher gestaltet, was die Attraktivität der bAV als Mitarbeitendenbenefit steigert.
Das Sozialpartnermodell
Eine der ambitioniertesten Neuerungen des BRSG ist das Sozialpartnermodell, das eine beitragsorientierte Leistungszusage ohne Garantie vorsieht. Ziel ist es, durch die Reduzierung der Haftung für Arbeitgeber, attraktivere Rentenmodelle zu schaffen. Allerdings hat dieses Modell in der Praxis bisher wenig Anklang gefunden, da es aufgrund der fehlenden Garantien bei Arbeitnehmenden auf Skepsis stößt.
Kritik und Fazit
Trotz der breiten Palette an Verbesserungen gibt es auch Kritik am BRSG. So bemängeln einige Expert:innen, dass das Gesetz nicht weit genug geht, um eine flächendeckende Verbreitung der bAV zu gewährleisten. Insbesondere das Sozialpartnermodell wird als nicht ausreichend attraktiv angesehen.
Dennoch stellt das Betriebsrentenstärkungsgesetz einen wichtigen Schritt in Richtung einer stärkeren Verbreitung und Akzeptanz der betrieblichen Altersvorsorge dar. Durch die Einführung des verpflichtenden Arbeitgeberzuschusses und die Anhebung der Fördergrenzen hat die bAV an Attraktivität gewonnen. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Akzeptanz und Verbreitung der bAV in den kommenden Jahren entwickeln wird, aber das BRSG hat zweifellos wichtige Impulse gesetzt, um die betriebliche Altersvorsorge in Deutschland zu stärken.